Angaben zum Unternehmen
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf den Betreiber dieser Website und gelten für die Datenschutzerklärung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Cookie-Richtlinie.
Unternehmen und Anschrift
Luminopal Gallery Kreativstudio GmbHLuminopalstraße 18
10117 Berlin
Deutschland
Vertretungsberechtigte Person
Geschäftsführer:
Matthias Keller
Registereintrag
Registergericht:
Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregisternummer:
HRB 249817 B
Steuerliche Angaben
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE358274619
Steuernummer:
27/419/58263
Online-Angebot
Website:
luminopalgallery.com
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Luminopal Gallery Studio GmbH, , nachfolgend „Studio“, und seinen Auftraggebern über Strategie-, Branding-, Design-, Web-, Content-, Motion-, Kampagnen-, Beratungs- und Produktionsleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn das Studio ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein konkretes Angebot des Studios innerhalb der angegebenen Bindungsfrist annimmt oder das Studio einen Auftrag in Textform bestätigt.
Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Kalkulation bekannten Anforderungen. Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Leistungen, weitere Korrekturschleifen oder neue technische Voraussetzungen können gesondert angeboten und berechnet werden.
3. Leistungsumfang und Projektorganisation
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing, Projektplan oder Einzelvertrag. Das Studio ist berechtigt, geeignete Mitarbeitende, freie Kreative und spezialisierte Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Gesamtverantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.
Zwischenergebnisse, Entwürfe, Moodboards, Prototypen und Präsentationen dienen der Abstimmung. Sie dürfen vor Abnahme oder ausdrücklicher Freigabe weder veröffentlicht noch produktiv eingesetzt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Er prüft gelieferte Entwürfe, Texte, Daten und Funktionsstände innerhalb vereinbarter Fristen und gibt konsolidiertes Feedback.
Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung, fehlende Freigaben oder nachträgliche Änderungen entstehen, verschieben vereinbarte Termine angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
5. Änderungswünsche und Korrekturschleifen
Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen beziehen sich auf Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts. Grundlegende Richtungswechsel, neue Formate, zusätzliche Varianten, nachträgliche Funktionswünsche oder Änderungen bereits freigegebener Arbeitsschritte gelten als Zusatzleistungen.
Das Studio informiert vor Ausführung über absehbare Auswirkungen auf Budget und Zeitplan. Änderungsaufträge können in Textform bestätigt werden.
6. Vergütung, Nebenkosten und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Netto- oder Bruttopreise zuzüglich gegebenenfalls ausdrücklich ausgewiesener Steuern. Fremdleistungen, Lizenzen, Produktions-, Reise-, Versand- und Materialkosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder zur Ausführung erforderlich und abgestimmt ist.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Studio Abschlagszahlungen nach Projektphasen verlangen. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Studio kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge aussetzen, sofern dies unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen angemessen ist.
7. Termine, Verzögerungen und höhere Gewalt
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart sein. Zeitangaben in Projektplänen setzen rechtzeitige Mitwirkung und Freigaben voraus. Bei höherer Gewalt oder Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs – etwa Ausfällen kritischer Infrastruktur, behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen oder erheblichen Störungen bei notwendigen Zulieferern – verlängern sich Fristen angemessen.
Das Studio informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen, sobald diese absehbar sind.
8. Prüfung, Abnahme und Mängel
Der Auftraggeber prüft abnahmefähige Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist. Offensichtliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit sind nachvollziehbar zu beschreiben. Das Studio erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.
Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich freigibt, produktiv nutzt oder nach angemessener Prüfungsfrist keine wesentlichen, konkret bezeichneten Mängel mitteilt, sofern er zuvor auf die Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen wurde.
Geschmackliche Abweichungen, die innerhalb des freigegebenen Konzepts liegen, stellen keinen technischen Mangel dar. Für Leistungen Dritter gelten ergänzend deren Bedingungen und Gewährleistungsregeln.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte hinsichtlich Zweck, Medien, Gebiet, Dauer, Umfang und Bearbeitbarkeit.
Soweit der Nutzungsumfang nicht konkret bezeichnet ist, werden nur diejenigen einfachen Nutzungsrechte eingeräumt, die zur Erreichung des erkennbaren Vertragszwecks erforderlich sind. Die Übertragung an Dritte, Bearbeitung, Weiterlizenzierung, Nutzung nicht ausgewählter Entwürfe oder Verwendung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Offene Arbeitsdateien, Quellformate, editierbare Produktionsdaten, Rohmaterial und nicht ausgewählte Entwürfe sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
10. Referenznennung
Sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen und nichts anderes vereinbart ist, darf das Studio nach öffentlicher Veröffentlichung des Projekts den Auftraggeber und die erbrachten Leistungen in angemessenem Umfang als Referenz nennen. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.
11. Inhalte, Lizenzen und Rechte Dritter
Für Stockmaterial, Schriftlizenzen, Software, Plug-ins, Hosting, Domains, Musik, Bildmaterial oder sonstige Drittleistungen gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Das Studio weist – soweit relevant – auf notwendige Lizenzen hin. Laufende Kosten oder Verlängerungen sind nur dann Bestandteil der Vergütung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber stellt das Studio von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrig bereitgestellten Inhalten oder Weisungen des Auftraggebers beruhen, sofern der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen angemessen geschützt und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
13. Haftung
Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Datenverluste haftet das Studio bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
Der Auftraggeber bleibt für die rechtliche Prüfung seiner geschäftlichen Aussagen, Pflichtangaben, Branchenanforderungen und der endgültigen Veröffentlichung verantwortlich, sofern eine solche Rechtsprüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
14. Laufzeit, Kündigung und Projektabbruch
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse können nach den individuell vereinbarten Fristen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Bei einer Beendigung vor Projektabschluss sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen, verbindlich beauftragte Fremdkosten und gegebenenfalls gesetzlich geschuldete Ausgleichsbeträge zu vergüten. Nutzungsrechte gehen nur in dem Umfang über, der ausdrücklich vereinbart und vollständig bezahlt wurde.
15. Verbraucher und Widerrufsrecht
Das Angebot des Studios richtet sich überwiegend an Unternehmen und Selbstständige. Schließt ausnahmsweise eine Verbraucherin oder ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden vor Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt.
Verlangt eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, kann bei wirksamem Widerruf Wertersatz für die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen geschuldet sein. Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
16. Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine zwingende gesetzliche Pflicht besteht. Unabhängig davon bemühen wir uns, Beanstandungen zunächst direkt und sachlich zu klären. Kontakt: kontakt@luminopalgallery.com.
17. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.